BVerwG, Urteil vom 16.12.1976 - V C 43.75
»Auch Unterschiede im Bildungsgang können der Annahme entgegenstehen, daß die vom Auszubildenden besuchte Ausbildungsstätte
der von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren entspricht.«
Fundstellen: BVerwGE 51, 354
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Freiburg