BVerwG, Urteil vom 05.10.1972 - V C 50.71
»Tilgungslasten für ein Eigenheim zählen jedenfalls dann nicht zu den laufenden Kosten für die Unterkunft, die durch laufende Leistungen zu decken sind, wenn deren Übernahme im Wege eines Darlehns angeboten wird.«
Fundstellen: BVerwGE 41, 22
Normenkette:
BSHG §§ 12, 22, 76, 79, 88
,
Regelsatzverordnung § 3
Vorinstanzen: II. OVG Lneburg , VG Hannover