BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - V C 50.73, FEVS 23, 89
»1. Ein Familienheim gehört nur dann zum Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG, wenn es ein kleines Hausgrundstück ist.
2. Der Begriff des kleinen Hausgrundstücks richtet sich insbesondere nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Hilfesuchenden, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Hauses im Verhältnis zu den Wohnbedürfnissen sowie dem Verkehrswert des Grundstücks.
3. Zur Frage der Gewährung von Sozialhilfe in Form eines dinglich gesicherten Darlehens unter dem Gesichtspunkt der Härteregelung.«
Fundstellen: BVerwGE 47, 103, FEVS 23, 89
Normenkette:
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3, § 89
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG Ansbach