BVerwG, Urteil vom 30.10.1975 - V C 60.73
»Der Ansatz eines erhöhten Bedarfs für Schüler von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ist davon abhängig, daß diese Klassen sich nach objektiven Merkmalen von Fachoberschulklassen unterscheiden, die "Aufsteigern" aus der Klasse 11 zugänglich sind.«
Fundstellen: BVerwGE 49, 275
Normenkette:
BAföG § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2
Vorinstanzen: OVG Hamburg , VG Hamburg