BVerwG, Urteil vom 15.11.1967 - V C 71.67
»Zum Begriff der Sehschärfe im Sinne des § 24 des Bundessozialhilfegesetzes.
Die Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz ist keine rentengleiche Dauerleistung.
Auch bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung des Begehrens auf Blindenhilfe kommt es regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an (Ergänzung zu BVerwGE 25, 307).«
Fundstellen: BVerwGE 28, 216
Normenkette:
BSHG §§ 24, 67
Vorinstanzen: OVG Nordrhein-Westfalen , VG Düsseldorf