BVerwG, Urteil vom 06.06.1969 - V C 76.68
»Läßt der Kriegsbeschädigte Kindergeld und Kinderzuschlag dem Kinde, für das Erziehungsbeihilfe begehrt wird, tatsächlich zukommen, so sind diese Zuflüsse als Mittel des Kindes bei der Erziehungsbeihilfe anzurechnen.«
Fundstellen: BVerwGE 32, 141
Normenkette:
BSHG §§ 76-78
,
BVG (1964) § 25a Abs. 6, § 27 Abs. 3
,
KfürsV § 2
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Braunschweig