BVerwG, Urteil vom 26.01.1966 - V C 88.64, FEVS 14, 81
»1. § 28 BSHG widerspricht nicht dem Grundgesetz, soweit er das minderjährige unverheiratete Kind zunächst auf Einkommen und Vermögen seiner Eltern verweist.
2. Zur Auslegung der Härtevorschrift des § 88 Abs. 3 BSHG.
3. Die Verpflichtung der Behörde zur Leistung von Sozialhilfe darf nicht mit der Begründung verweigert werden, das Einkommen lasse sich für den Hilfszeitraum nur schätzen.«
Fundstellen: BVerwGE 23, 149, FEVS 14, 81
Normenkette:
BSHG §§ 28, 88
,
GG Art. 1, 3, Art. 6 Abs. 1, 2, Art. 12, 14, 20
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG München