BVerwG, Urteil vom 26.01.1966 - V C 88.64, FEVS 14, 81
»1. § 28
BSHG widerspricht nicht dem
Grundgesetz, soweit er das minderjährige unverheiratete Kind zunächst auf Einkommen und Vermögen seiner Eltern verweist.
2. Zur Auslegung der Härtevorschrift des § 88 Abs. 3
BSHG.
3. Die Verpflichtung der Behörde zur Leistung von Sozialhilfe darf nicht mit der Begründung verweigert werden, das Einkommen
lasse sich für den Hilfszeitraum nur schätzen.«
Fundstellen: BVerwGE 23, 149, FEVS 14, 81
Normenkette: BSHG §§ 28, 88
,
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG München