BVerwG, Urteil vom 02.07.1969 - V C 88.68
»Der Träger der Sozialversicherung hat gegen den Träger der Sozialhilfe keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm in der irrtümlichen Erfüllung einer Leistungspflicht nach der Reichsversicherungsordnung entstanden sind.«
Fundstellen: BVerwGE 32, 279
Normenkette:
BSHG § 90
,
Erstattungsrecht
,
VwGO § 40
,
allgemeines Verwaltungsrecht
Vorinstanzen: VGH Bayern , VG München