BVerwG, Urteil vom 25.10.1972 - VIII C 127.71
»Zur sozialhilferechtlichen Überleitung von Wohngeldansprüchen des Sozialhilfeempfängers auf den Träger der Sozialhilfe.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Insassen und Bewohner von Heimen Wohngeldansprüche haben.
Es verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Rechtsgrundsätze, daß Insassen von Heil- und Pflegeanstalten, denen kein Wohnraum zur selbständigen Nutzung zur Verfügung steht, kein Wohngeld erhalten, wenn der Wohnzweck bei ihrer Unterbringung nicht als überwiegend anzusehen ist.«
Fundstellen: BVerwGE 41, 115
Normenkette:
BSHG §§ 90, 118
,
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20, 28
,
I. WoGG §§ 1, 2, § 6 Abs. 1
,
VwGO § 163 Abs. 1, § 188 S. 2
,
WoGG §§ 1, 2, § 3 Abs. 1
Vorinstanzen: VGH Kassel , VG Darmstadt