BVerwG, Urteil vom 21.12.1967 - VIII C 5.67
»1. Zur Abgrenzung des Begriffs "öffentlicher Dienst" auf dem Gebiet des Wiedergutmachungsrechts.
2. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein privater Arbeitgeber in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft "aufgegangen" ist, ist unabhängig von der Frage nach einer Funktionsnachfolge zu beantworten.«
Fundstellen: BVerwGE 29, 14
Normenkette:
BWGöD § 1 Abs. 1, § 2a Abs. 1, 4, § 22 Abs. 2, § 24 Abs. 3
,
BWGöD Ausl. §§ 1, 6
Vorinstanzen: VGH Kassel , VG Frankfurt/Main