LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.12.2004 - 13 RA 3962/04
Festsetzung des Streitwerts bei Pfändung von Rente
Der Streitwert ist bei einem Streit über die Pfändung von Rentenansprüchen gegen den Rentenversicherungsträger auch dann nur in Höhe der Hauptforderung festzusetzen, wenn die Pfändung einen nach ausgerechneten Zinsen/Kosten und Hauptforderung zusammengefassten Anspruch betrifft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GKG § 43 Abs. 1 § 52 Abs. 3
,
SGG § 197a
Vorinstanzen: SG Mannheim 12.08.2004 S 3 RA 3052/03