LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.12.2004 - 13 RA 3962/04
Festsetzung des Streitwerts bei Pfändung von Rente
Der Streitwert ist bei einem Streit über die Pfändung von Rentenansprüchen gegen den Rentenversicherungsträger auch dann nur
in Höhe der Hauptforderung festzusetzen, wenn die Pfändung einen nach ausgerechneten Zinsen/Kosten und Hauptforderung zusammengefassten
Anspruch betrifft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GKG § 43 Abs. 1 § 52 Abs. 3
,
Vorinstanzen: SG Mannheim 12.08.2004 S 3 RA 3052/03