LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2002 - 4 RA 3340/01
Verweisbarkeit beim Anspruch auf Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
Die Verweisung einer Zahnarzthelferin mit abgeschlossener Ausbildung auf die Tätigkeit einer Angestellten im Empfang einer Krankenkasse ist zumutbar, da die tarifliche Einstufung dieser Verweisungstätigkeit qualitative Kenntnisse voraussetzt, wie sie durch eine Anlernzeit von mehr als drei Monaten vermittelt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Freiburg 08.06.2001 S 2 RA 1953/99