LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018 - 7 R 1319/17
Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit Ausschluss von Scheingeschäften Wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
1. Zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit ist der konkrete Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen zu prüfen.
2. Schriftliche Vereinbarungen einschließlich mündlicher oder konkludenter Änderungen sind auf deren Vereinbarkeit mit zwingendem Recht und deren Ernsthaftigkeit zu prüfen, um Scheingeschäfte auszuschließen.
3. Nach der Feststellung des Inhalts der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Konstanz 14.03.2017 S 1 R 2933/15
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 14. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

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