LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1996 - 8 J 2741/95
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente
§
241 Abs
2 SGB VI schützt nur diejenigen Versicherten, die bereits vor dem 1.1.1984 durch Erfüllung der Anwartschaft für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit
oder Erwerbsunfähigkeit eine gefestigte Rechtsposition erreicht haben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ArVNG Art. 2 § 52a § 6 Abs. 2
,
Vorinstanzen: SG Mannheim 21.04.1995 S 13 J 1392/94