LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 8 J 2920/96
Anspruch auf rechtliches Gehör im Rentenverfahren
Wenn ein Versicherter im Verfahren über die Gewährung einer Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente mit einer Tatsachenwürdigung überrascht wird, für die bisher keine Hinweise vorhanden waren, so wird sein Anspruch auf "rechtliches Gehör" verletzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 2 § 44 Abs. 2
,
SGG § 128 Abs. 2 § 62
Vorinstanzen: SG Mannheim 20.08.1996 S 9 J 2463/95