LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2003 - 11 V 1344/02
Rücknahme der Anerkennung nach dem BVG
Rechtsgrundlage für die Rücknahme der Anerkennung ist nicht § 1 Abs. 3 S. 3 BVG sondern § 45 SGB X, wenn sich nach Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge herausstellt, dass entweder keine Schädigung vorgelegen oder die als Schädigungsfolge anerkannte Gesundheitsstörung nicht bestanden hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 1 Abs. 3 S. 3
,
SGB X § 45
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 29.11.2001 S 7 V 1631/96