LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2001 - 4 P 2728/01
Abruf von Pflegeeinsätzen in der Pflegeversicherung
Der Abruf der Pflegeeinsätze nach § 37 Abs 3 SGB XI ist zwingend, Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Die Regelung verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 und 3 S 2 GG. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art 13 GG wird durch die Notwendigkeit, einen Pflegepflichteinsatz alle halbe Jahre abzurufen, nicht verletzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 13 Art. 3 Abs. 1 Art. 3 Abs. 3 S. 2
,
SGB XI § 37 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 29.05.2001 S 11 P 3341/99