LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2001 - 4 P 2728/01
Abruf von Pflegeeinsätzen in der Pflegeversicherung
Der Abruf der Pflegeeinsätze nach §
37 Abs
3 SGB XI ist zwingend, Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Die Regelung verstößt nicht gegen Art
3 Abs
1 und
3 S 2
GG. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art
13 GG wird durch die Notwendigkeit, einen Pflegepflichteinsatz alle halbe Jahre abzurufen, nicht verletzt. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
13 Art.
3 Abs.
1 Art.
3 Abs.
3 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 29.05.2001 S 11 P 3341/99