LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1995 - 5 Ka 2099/94
Punktwert-Abstaffelung bei vielverdienenden Zahnärzten, Verfassungsmäßigkeit
1. Die Abstaffelungs-Regelungen des §
85 Abs.
4b SGB V sind nicht verfassungswidrig.
2. Die Vorgabe des §
85 Abs.
4d S. 2 und Abs.
4e S. 1
SGB V, daß der Zeitpunkt anzugeben ist, ab wann die Überschreitung der Punktmengengrenzen eingetreten ist, kann den Bedürfnissen
der verwaltungsmäßigen Abwicklung durch gesamtvertragliche Vereinbarungen nach §
85 Abs.
4b S. 5 und Abs.
4e S. 5
SGB V angepaßt werden.
3. §
85 Abs.
4b SGB V enthält keinen unzulässigen Eingriff in laufende Behandlungsverträge. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB V §
85 Abs.
4b S. 5 §
85 Abs. 4c §
85 Abs. 4d S. 2 §
85 Abs. 4e S. 1 § 85 Abs. 4e S. 5 § 85 Abs. 4f
Vorinstanzen: SG Reutlingen 27.07.1994 S 1 Ka 767/94