LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1995 - 5 Ka 2099/94
Punktwert-Abstaffelung bei vielverdienenden Zahnärzten, Verfassungsmäßigkeit
1. Die Abstaffelungs-Regelungen des § 85 Abs. 4b SGB V sind nicht verfassungswidrig.
2. Die Vorgabe des § 85 Abs. 4d S. 2 und Abs. 4e S. 1 SGB V, daß der Zeitpunkt anzugeben ist, ab wann die Überschreitung der Punktmengengrenzen eingetreten ist, kann den Bedürfnissen der verwaltungsmäßigen Abwicklung durch gesamtvertragliche Vereinbarungen nach § 85 Abs. 4b S. 5 und Abs. 4e S. 5 SGB V angepaßt werden.
3. § 85 Abs. 4b SGB V enthält keinen unzulässigen Eingriff in laufende Behandlungsverträge. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 12 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 3 Abs. 1
,
SGB V § 85 Abs. 4b S. 5 § 85 Abs. 4c § 85 Abs. 4d S. 2 § 85 Abs. 4e S. 1 § 85 Abs. 4e S. 5 § 85 Abs. 4f
Vorinstanzen: SG Reutlingen 27.07.1994 S 1 Ka 767/94