LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018 - 6 U 2309/17
Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls Beweismaßstab der Wahrscheinlichkeit bzw. hinreichender Wahrscheinlichkeit
1. Es ist eine rein tatsächliche Frage, ob die versicherte Verrichtung eine (Wirk-)Ursache für die festgestellte Einwirkung und die Einwirkung eine (Wirk-)Ursache für den Gesundheitserstschaden (oder den Tod) war; diese Frage muss aus der nachträglichen Sicht ("ex post") beantwortet werden.
2. Für die Beweiswürdigung bei der Tatsachenfeststellung gilt, dass die Tatsachen, die solche Gesundheitsschäden erfüllen, im Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen müssen.
3. Für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen der versicherten Einwirkung und einem Gesundheitserstschaden sowie zwischen einem Gesundheitserst- und einem Gesundheitsfolgeschaden reicht der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit aus, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit.
Normenkette:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1
,
SGB X § 48 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 11.05.2017 S 13 U 3111/14
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 11. Mai 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind von der Beklagten im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.

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