LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2000 - 8 AL 2812/00
Keine Fristen bei Anhörungen, Verfassungsmäßigkeit der Erstattungspflicht des Arbeitgebers
1. Für die Durchführung notwendiger Anhörungen gibt es keine Fristen. Sie ist daher nicht fehlerhaft, wenn sie erst zwei Jahre nach Beginn des Leistungsbezuges des Arbeitnehmers erfolgt ist.
2. § 128 AFG ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 128 Abs. 1 S. 1 § 128 Abs. 1 S. 2
,
SGB X § 24 Abs. 1
,
SGG § 103 § 105 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 11.07.2000 S 16 AL 6359/99