LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2007 - 8 SF 5962/07
Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren, Ablehnung eines Richters wegen Nichtberücksichtigung eines Künstlernamens
Aus dem Umstand, dass das Sozialgericht ein Schreiben an den Beteiligten unter dessen bürgerlichen Namen und nicht unter dessen Künstlernamen übersandt hat, kann keine Befangenheit des Richters abgeleitet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 106 § 60
,
ZPO § 42