LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2018 - 8 U 4225/17
Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses wegen nicht fristgemäß erfolgter Erstattung eines schriftlichen Gutachtens Unwirksame Zustellung einer Nachfristsetzung
Die Androhung von Ordnungsgeld unter Setzung einer Nachfrist gegenüber einem säumigen Sachverständigen bedarf der förmlichen Zustellung und der Unterschrift des verfügenden Richters. Eine nur mit Paraphe versehene Verfügung genügt nicht.
Normenkette:
SGG § 118
,
ZPO § 411 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 23.10.2017 S 20 U 2317/16
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 23.10.2017 aufgehoben.
Die Staatskasse trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers.

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