LSG Bayern, Beschluss vom 19.07.2018 - 11 AS 329/18
Eilverfahren für SGB-II-Leistungen Leistungsausschluss für EU-Bürger Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft
1. Das BSG hat bislang die Frage offen gelassen, ob die Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft einer festen zeitlichen Grenze unterliege und diese nach einem Zeitraum von zwei Jahren zu ziehen sei, wie dies teilweise unter Verweis auf die Entstehungsgeschichte des Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG vertreten wird.
2. Dies ist deshalb eine schwierige und umstrittene Rechtsfrage der Hauptsache, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keiner grundsätzlichen Klärung zugeführt werden kann.
Normenkette:
RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Nürnberg 28.02.2018 S 13 AS 29/18 ER
Tenor
I.
Der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.02.2018 wird aufgehoben, soweit der Antragsgegner zur vorläufigen Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über Juni 2018 hinaus verpflichtet worden ist.Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.
II.
Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.
III.
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt B., A-Stadt, beigeordnet.

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