LSG Bayern, Beschluss vom 29.12.2010 - 16 AS 738/10
Vorinstanzen: SG München 01.07.2010 S 54 AS 392/09
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 01.07.2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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