LSG Bayern, Beschluss vom 28.12.2010 - 2 R 711/10
Vorinstanzen: SG Würzburg 01.02.2010 S 8 R 711/07
I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 1. Februar 2010 im Verfahren L 2 R 663/09 B wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: