LSG Bayern, Urteil vom 12.07.2018 - 1 LW 8/16
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte Einkommenerzielung Berücksichtigung eines Gründungszuschusses Prognostische Einschätzung am Beginn des jeweils zu beurteilenden Lebenssachverhalts
1. Für die Frage, ob Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen in ausreichender Höhe erzielt wird, ist das regelmäßige, also mit einer gewissen Stetigkeit, Dauer und Gesetzesmäßigkeit erzielte Einkommen, das grundsätzlich durch eine vorausschauende Betrachtung angelehnt an die Verfahrensweise zur Feststellung der Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zu ermitteln ist, maßgebend.
2. Notwendig ist insoweit eine prognostische Einschätzung am Beginn des jeweils zu beurteilenden Lebenssachverhalts auf der Basis des damals vorhandenen Erkenntnisstandes.
Normenkette:
ALG § 3 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG München 04.08.2016 S 30 LW 7/15
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.08.2016 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 17.03.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.04.2015 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.09.2010 von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte zu befreien.
II.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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