LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2018 - 16 R 645/17
Rente wegen Erwerbsminderung
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Neuruppin 21.06.2017 S 5 R 454/14
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 21. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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