LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2009 - 34 AS 1350/09
Vorinstanzen: SG Berlin 26.06.2009 S 173 AS 17670/09 ER
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 26. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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