LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 - 5 B 678/06
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, wenn er die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unverhältnismäßig überspitzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 19 Abs. 4
,
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114 § 121 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 28.06.2006 S 59 AS 5610/06