LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 - 5 B 678/06
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, wenn er die
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unverhältnismäßig überspitzt. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 28.06.2006 S 59 AS 5610/06