LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 KR 196/16
Anspruch auf Krankengeld Ärztliche Feststellung bzw. Verlängerung einer bereits bestehenden und von der Krankenkasse bestätigten Arbeitsunfähigkeit Nahtlose Verlängerungen
1. Voraussetzung für den Bestand des Anspruchs auf Krankengeld ist die ärztliche Feststellung bzw. Verlängerung einer bereits bestehenden und von der Krankenkasse bestätigten Arbeitsunfähigkeit, die von dem Arzt nur abschnittsweise (= bis zu einem konkreten Zeitpunkt) bescheinigt worden ist.
2. Ein bereits entstandener Krankengeldanspruch bleibt ohne Unterbrechung aufrecht erhalten, solange die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des Krankengeldbewilligungsabschnitts jeweils erneut ärztlich festgestellt wird.
Normenkette:
SGB V § 44 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 16.03.2016 S 143 KR 777/15
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. März 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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