LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.12.2010 - 25 AS 569/09 B PKH
Vorinstanzen: SG Berlin 10.02.2009 S 128 AS 25252/07
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 10. Februar 2009 aufgehoben. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlenden Beträgen unter Beiordnung von Rechtsanwältin BSZ Rstraße, B bewilligt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: