LSG Hamburg, Beschluss vom 30.12.2008 - 5 B 1140/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft; Anhaltspunkte für eine Einstehensgemeinschaft
Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II ist eine derart dichte und auf Dauer angelegte Verbindung, dass angenommen werden kann, die Partner fühlten sich so füreinander verantwortlich, dass sie zunächst ihren gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 590
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 1
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c
,
SGB II § 7 Abs. 3a Nr. 2
,
SGG § 73a
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 4
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Hamburg 08.12.2008 S 24 AS 2921/08 ER
1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 8. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
3. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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