LSG Hessen, Beschluss vom 28.12.2006 - 9 AS 190/06
Vorinstanzen: SG Gießen 13.07.2006 S 28 AS 334/06 ER
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 13. Juli 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

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