LSG Hessen, Beschluss vom 27.12.2010 - 9 AS 612/10
Fundstellen: NZS 2011, 315
Vorinstanzen: SG Wiesbaden 12.10.2010 S 20 AS 750/10 ER
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Wiesbaden vom 12. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten auch des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

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