LSG Hessen, Beschluss vom 27.12.2006 - 9 AS 707/06
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Interesselosigkeit an einer gerichtlichen Entscheidung
Reagiert die Beschwerdeführerin auf mehrere Anfragen des Gerichts nicht und legt sie die Behördenakten nicht vor, so ist ein derartiges Verhalten von einer Interesselosigkeit an einer gerichtlichen Entscheidung geprägt, was den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses zur Folge hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 86b
Vorinstanzen: SG Kassel 20.09.2006 S 26 AS 707/06 ER