LSG Hessen, Beschluss vom 21.12.2012 - 4 SO 340/12 B ER
Vorinstanzen: SG Wiesbaden 31.10.2012 S 14 SO 184/12 ER
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Wiesbaden vom 31. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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