LSG Hessen, Beschluss vom 22.12.2008 - 7 SO 7/08 B ER
Vorinstanzen: SG Frankfurt 12.12.2007 S 53 SO 410/07 ER
I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 12. Dezember 2007 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
II. Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten.

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