LSG Hessen, Urteil vom 30.12.2008 - 8 KR 339/07
Vorinstanzen: SG Darmstadt 31.10.2007 S 10 KR 243/06
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 31. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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