LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2013 - 14 R 739/13
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 18.07.2013 S 27 R 2225/12
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.07.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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