LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2018 - 18 R 1101/17
Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren
Normenkette:
SGG § 73a
Vorinstanzen: SG Aachen 30.11.2017 S 2 R 436/17
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 30.11.2017 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Aachen Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U aus B als Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.

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