LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.12.2009 - 20 B 104/09
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 24.11.2009 S 43 SO 14/09 ER
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.11.2009 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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