LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.07.2018 - 8 R 911/17
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage
Normenkette:
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5
Vorinstanzen: SG Duisburg 19.09.2017 S 37 R 517/17 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 19.9.2017 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren auf 33.147,82 Euro festgesetzt.

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