LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.12.2016 - 5 AS 649/16
SGB II - Leistungen Kosten für den Austausch einer Heizungsanlage Hausgrundstück im Eigentum des Leistungsberechtigten Auflassungsvormerkung
1. Gemäß § 22 Abs. 2 SGB II in der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Fassung werden als Bedarf für die Unterkunft auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind.
2. Wie der Verweis auf § 12 SGB II zeigt, muss das selbst bewohnte Hausgrundstück Vermögen des Leistungsberechtigten sein.
3. Eine Auflassungsvormerkung ist nicht ausreichend, denn diese sichert lediglich einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Grundstück.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 2
,
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Magdeburg S 7 AS 2974/16 ER
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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