LSG Thüringen, Beschluss vom 30.07.2018 - JVEG
Entschädigung für einen Befundbericht
Normenkette:
Anlage 2 zum JVEG Nr. 200
,
Anlage 2 zum JVEG Nr. 201
Die Entschädigung für den Befundbericht vom 28. September 2016 wird auf 5,95 Euro festgesetzt.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.

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