LSG Thüringen, Beschluss vom 20.07.2018 - 1 SF 1536/17
Höhe einer aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung Dieselbe Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft Getrennte Klageverfahren
Parallelverfahren zu LSG Thüringen L 1 SF 1374/17 B v. 20.07.2018
Normenkette:
RVG § 45 Abs. 1
,
RVG § 56 Abs. 1 S. 1
,
RVG § 15 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Altenburg 26.09.2017 S 38 SF 108/16 E
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 26. September 2017 aufgehoben und die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für das Verfahren S 38 AS 4232/13 auf 425,43 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners wird zurückgewiesen.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.

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