LSG Thüringen, Beschluss vom 18.07.2018 - 1 U 1232/17
Anerkennung weiterer Unfallfolgen aus einem anerkannten Arbeitsunfall Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Normenkette:
SGG § 73a
Vorinstanzen: SG Meiningen 16.08.2017 S 9 U 769/17
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 16. August 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.

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