OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.1993 - 1 UF 162/92
Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen nach Forderungsübergang auf den Sozialhilfeträge (hier: Abänderung eines Verbundurteils
hinsichtlich nachehelichen Unterhalts wegen Krankheit gem. §
1572
BGB):
»Der Unterhaltsschuldner darf statt der Unterhaltsgläubigerin das Sozialamt auf Abänderung des Unterhaltstitels verklagen,
wenn es ihr Sozialhilfe gewährt, ihren Unterhaltsanspruch auf sich übergeleitet hat und die Unterhaltsgläubigerin nicht in
der Lage ist, ihre Rechte allein wahrzunehmen.«
Fundstellen: DRsp IV(418)282c, FamRZ 1994, 764, OLGReport-Düsseldorf 1994, 50
Normenkette: BSHG § 90, § 91
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