OLG München, Urteil vom 11.12.1991 - 12 UF 949/91
»Die mangelnde Bereitschaft eines volljährigen Kindes zum Verkehr mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil stellt im allgemeinen keine schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 BGB dar. Eine (ganze oder teilweise) Verwirkung des Unterhalts kommt daher nur bei Hinzutreten weiterer Umstände in Betracht.«
Fundstellen: DRsp I(167)395a, FamRZ 1992, 595
Normenkette:
Vorinstanzen: AG Rosenheim 2 F 887/90

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