SG Leipzig, Beschluss vom 29.12.2006 - 9 AS 2113/06
Absenkung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II, Zulässigkeit eines Sanktionsbescheides nach § 31 Abs. 5 iVm Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SGB II
Ein Sanktionsbescheid nach § 31 Abs. 5 iVm Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SGB II ist rechtswidrig, wenn die Rechtsfolgenbelehrung nicht vollständig ist, eine konkrete Frist für die Umsetzung einer Vereinbarung nicht gesetzt wurde, unberücksichtigt geblieben ist, ob eine Verkürzung der Absenkung auf 6 Wochen möglich ist und nicht festgestellt ist, dass der Betroffene vorsätzlich gehandelt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
,
SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b § 31 Abs. 5 § 31 Abs. 6 S. 3 § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1