VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2007 - 12 S 3025/06
Ausbildungsförderung - Mitwirkungspflicht; Erkundigungspflicht; Ermittlungspflicht; Antrag auf Leistungen nach dem BAföG; grobe Fahrlässigkeit; Rückforderung von Leistungen nach dem BAföG
»§ 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I begründet für den Auszubildenden, der Leistungen nach dem BAföG beantragt, keine Erkundigungspflicht und Ermittlungspflicht nach Sparvermögen, das ohne seine Kenntnis auf seinen Namen angelegt wurde und für dessen Existenz auch keine ihm erkennbaren Anhaltspunkte bestehen.«
Fundstellen: NVwZ-RR 2008, 329
Normenkette:
SGB I § 60
,
SGB X § 45
Vorinstanzen: VG Stuttgart 25.09.2006 11 K 1811/06

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